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§9 EEG: Wann gelten 60 Prozent?

Stand: ·

Die 60-Prozent-Grenze hängt vom Anlagenfall ab. Prüfe §9 EEG und die Übergänge in §100 einschließlich Inbetriebnahmedatum. [Q12] [Q13]

Was wird begrenzt?

Begrenzt wird die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt, bezogen auf die installierte Leistung. Die Prozentangabe beschreibt keinen Jahresertrag. [Q12]

Welche Anlagen nennt §9?

Unter 25 kW nennt Absatz 2 Anlagen in Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag sowie KWK-Anlagen. Von 25 bis unter 100 kW verlangt er Fernreduzierung und für die genannten Vergütungsfälle 60 Prozent. Ab 100 kW gelten Abruf- und Fernreduzierungspflichten. Für die Leistungsschwellen können mehrere Solaranlagen zusammenzuzählen sein: auf demselben Grundstück oder Gebäude und bei Inbetriebnahme innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten, unabhängig vom Eigentümer (§9 Absatz 3). Absatz 3 enthält auch Ausnahmen zur Zusammenfassung. Die Steckersolar-Ausnahme ist gesondert geregelt. [Q12]

Was gilt für Bestandsanlagen?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 25. Februar 2025 nimmt §100 Absatz 3b die neuen 60-Prozent-Vorschriften aus. Für ältere Anlagen sind weitere Übergangsregeln zu prüfen. [Q13]

Wann endet die Übergangsbegrenzung?

Erforderlich sind intelligentes Messsystem, Steuerungseinrichtung und der erste erfolgreiche Ansteuerbarkeitstest durch den Netzbetreiber über diese Technik. Ein Zählertausch allein genügt nicht. [Q12]

Was bedeuten 60 Prozent rechnerisch?

Ein reines Rechenbeispiel: 10 kW installierte Leistung × 0,60 = 6 kW Einspeisegrenze. Ob diese Regel für deine Anlage gilt, muss vorher feststehen. Aus der Rechnung folgt keine jährliche Ertragsprognose.

Häufige Fragen

Muss jede bestehende PV-Anlage auf 60 Prozent umgestellt werden?

Nein. §100 enthält Ausnahmen und Übergänge. Eine pauschale Umstellung allein anhand der Anlagenleistung lässt sich daraus nicht ableiten. [Q13]

Ist das dieselbe Grenze wie bei §14a?

Nein. Die hier beschriebene Regel betrifft Einspeisung. §14a behandelt den netzwirksamen Bezug steuerbarer Verbraucher. [Q12] [Q1]

Welche Angaben sollte ich vorbereiten?

Unsere Empfehlung: Inbetriebnahmedatum, installierte Leistung, Vergütungsart und Mess-/Steuerungsstatus zusammenstellen. Auch weitere PV-Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude mit ihren Inbetriebnahmedaten erfassen. Lass die einschlägige Regel und den Teststatus mit deinem Fachbetrieb und Netzbetreiber abgleichen.

Quellen und Stand

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung für den Einzelfall.

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