Welche Geräte sind betroffen?
Neue private Ladepunkte, Wärmepumpen samt Zusatzheizung, Raumkühlung und Stromspeicher, die technisch Strom aus dem Netz laden können, sind grundsätzlich erfasst: Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024, Anschluss in der Niederspannung und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Das gilt bei Speichern auch dann, wenn aktuell nur PV-Laden eingestellt ist. Mehrere Wärmepumpen bzw. Klimageräte werden je Kategorie zusammengefasst. Ausnahmen stehen in der Festlegung. [Q1] [Q2]
Was bedeutet die Grenze von 4,2 kW?
Bei Direktansteuerung ist 4,2 kW die reguläre Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall. Für Wärmepumpen und Raumkühlung über 11 kW sowie für mehrere Geräte an einem Energiemanagementsystem gelten eigene Berechnungen. 4,2 kW ist deshalb keine pauschale Grenze für das ganze Haus. [Q1]
Welches Netzentgeltmodul passt?
Modul 1 bietet eine pauschale Reduzierung. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent und braucht eine separate Verbrauchsmessung. Modul 3 ergänzt ausschließlich Modul 1 um örtliche Zeitfenster mit drei Preisstufen; dafür ist ein intelligentes Messsystem nötig. Die 40 Prozent betreffen das Netzentgelt, nicht den gesamten Strompreis. [Q3]
Was ist der nächste Schritt?
Entscheide mit deinem Fachbetrieb zwischen Direktansteuerung und Energiemanagementsystem. Melde die neue Anlage vorab beim Netzbetreiber und beauftrage die nötige Mess- und Steuerungstechnik. Die BNetzA beschreibt diese drei Schritte getrennt. [Q4]